Neuregelung für die Abrechnung des Essensgeldes in den Kitas

26.05.2019

Ab dem ab 1. August 2019 können die Eltern in den Elternbeiräten einer jeden städtischen Kita selbst entscheiden, wie das Essensgeld für das Kitajahr 2019/2020 abgerechnet wird.


Es gibt dabei zwei Wahlmöglichkeiten, wie die Regelung innerhalb der Kita organisiert wird:

  1. Das Essensgeld wird mit einer Pauschale von 50,- Euro monatlich abgerechnet. Dabei ist die Teilnahme an bis zu 5 Mahlzeiten in der Woche festgesetzt. Für die Teilnahme am Essen an bis zu zwei Tagen in der Woche, bei einer Buchung von 35 Wochenstunden, wird die Pauschale auf 20,- Euro festgesetzt. Die Verwaltung wird zentral die Abrechnung und Erhebung des Essensgeldes organisieren.
    Alternativ
  2. Für eine taggenaue Abrechnung soll das Essensgeld von 2,50 Euro von einem privaten Software-Anbieter abgerechnet und eingezogen werden. Die Kosten der Abrechnung werden pro Mahlzeit vom Anbieter von den Eltern erhoben.

Die Abfrage soll dann jährlich durch den Elternbeirat der Kindertageseinrichtung erfolgen.

Nach einem Probejahr wird ein Erfahrungsbericht dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

JHA-Vorsitzende Carla Neisse-Hommelsheim: „Nachdem die Verwaltung ursprünglich die pauschalierte Essensgeldserhebung aus Vereinfachungsgründen vorgeschlagen hatte und der Stadtelternrat nach einer Umfrage bei der Elternschaft mehrheitlich lieber die Umstellung auf eine Spitzabrechnung per App vorschlug, entwickelte das Jugendamt lobenswerterweise nun einen neuen Vorschlag mit den beiden Alternativen. Damit haben die Eltern nun die maximale Freiheit, dass die gewünschte Alternative umgesetzt wird. Allerdings kann es innerhalb der Einrichtung nur ein Abrechnungsverfahren geben. Die Mehrheit im Elternbeirat ist entscheidend.“