Aktueller Sachstand Verkehrsflussregelung A1/A61

29.05.2019

Auf Anfrage des CDU-Kreistagsabgeordneten Michael Schmalen zur Verkehrsflussregelung an der Autobahnauffahrt A1/A61 erfolgte nun eine Mitteilung des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW.

Die Mitteilung lautet wie folgt:
 

Sehr geehrter Herr Schmalen,

Die Planung und Inbetriebnahme der Zuflussregelungsanlage ist durch die Straßen.NRW-Verkehrszentrale in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrsbehörde erfolgt.  Zu diesem Projekt habe ich nur die Presseinformation aus März 2019 zur Verfügung:

„Die Straßen.NRW-Verkehrszentrale nimmt am Dienstag (26.3.) eine weitere Zuflussregelungsanlage in Betrieb. Die Anlage befindet sich auf der A1 in der Anschlussstelle Erftstadt,, Fahrtrichtung Köln. In den darauffolgenden Tagen werden die Laufzeiten der Anlage optimiert.

Ziel und Zweck der Anlage ist es, auf die Autobahn auffahrende Fahrzeugpulks in Einzelfahrzeuge aufzuteilen, um den Verkehr auf der Autobahn im Fluss zu halten. In Anhängigkeit von der Verkehrssituation besteht für jeweils ein oder zwei Fahrzeuge die Möglichkeit, aufzufahren. Dabei werden die Anlagen immer dann aktiviert, wenn das Verkehrsaufkommen auf der Autobahn zunimmt und gleichzeitig viele Fahrzeuge in der Rampe der Anschlussstelle auffahren wollen. Reduziert sich das Verkehrsaufkommen wieder, schaltet die Anlage ab“.

Ich werde unserer Verkehrszentrale ihr Schreiben mit der Bitte zusenden, ihnen eine Antwort zu diesem Projekt zu geben.

Für den Knotenpunkt Kreuzung Gymnich / Dirmerzheim  ( L 495 / L 162 ) regen Sie den Umbau zum Kreisverkehrsplatz an.   Sofern an einem Knotenpunkt Verkehrssicherheits- und/oder Leistungsfähigkeitsdefizite auftreten, wird im Gremium  der Verkehrsunfallkommission ( Beteiligte sind der Landesbetrieb als Baulastträger, die zuständige Straßenverkehrsbehörde,  die Polizei und die Kommune )  der Sachverhalt und mögliche Verbesserungen erörtert und festgelegt.  Sollten erhebliche bauliche Maßnahmen ( z.B. Umbau zum  Kreisverkehrsplatz ) durchgeführt werden, ist die Maßnahme aus dem Landeshaushaltstitel „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3Mio.€ Gesamtkosten “ zu finanzieren.

Grundsätzlich stellt der örtlich zuständige Regionalrat dieses Programm für die jeweiligen Haushaltsjahre mit Unterstützung des Landesbetriebs Straßenbau NRW auf, da der Regionalrat nach § 9 Landesplanungsgesetz NRW für die Entscheidung hinsichtlich einer zeitlichen Reihenfolge der baulichen Umsetzung zuständig ist. Nach einer Anmeldung werden Maßnahmen hierbei im Zuge der Priorisierung einem vorgegebenen, landesweit einheitlichen Bewertungsverfahren unterzogen und durch den Regionalrat in ihrer Dringlichkeit priorisiert. Wegen der Vielzahl der Maßnahmen werden bei der Priorisierung nur Maßnahmen bis zur Priorität 30 genauer betrachtet. Die Priorisierung stellt den Planungsauftrag an den Landesbetrieb Straßenbau NRW dar, die Maßnahmen in dieser Reihenfolge abzuarbeiten. Je nachdem, wie schnell eine Planung abgeschlossen wird, kann es zu Abweichungen in der Reihenfolge kommen.

Für den Knoten L 495 / Auffahrt zur A 1  ist derzeit eine Radwegquerung im freilaufenden Rechtsabbieger unter Verkehr.  Dies ist bei Neuplanungen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht mehr zulässig. Sofern die angeregte Verlängerung der Abbiegespur geplant würde, ist der gesamte Knotenpunkt einschließlich der Signalanlage und  deren Steuerung nach den aktuellen Anforderungen zu planen. Hinsichtlich der Finanzierung ist wie vor eine Anmeldung und Priorisierung der Maßnahme durch den Regionalrat erforderlich.

Die CDU Erftstadt wird das Thema weiter verfolgen.