Im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags hat die CDU nun die Verwaltung gebeten, die bereits eingezogenen Elternbeiträge für den gebundenen und offenen Ganztag sowie für die außerunterrichtliche Ganztagsbetreuungsangebote im Bereich der Primar- und Sekundarstufe I zurück zu erstatten. Hintergrund dieses Antrags war die Entscheidung der Landesregierung, sich an den Kosten für die Rückerstattung durch die Kommunen zu beteiligen. Die Hälfte der Beitragserstattung übernimmt demnach das Land. Damit kommt eine ähnliche Regelung wie bei den Kitabeiträgen zur Anwendung.
CDU Fraktionschef Thomas Schmalen begrüßte die Entscheidung des Landes und begründet den Dringlichkeitsantrag: „Durch die Möglichkeit der anteiligen Kostenübernahme des Landes können wir dafür Sorge tragen, dass die bereits geleisteten Beiträge der Eltern zurückerstattet werden. Jetzt gilt es die notwendigen Beschlüsse zeitnah herbeizuführen, damit die Gelder zurückfließen können.“
Auch Guido Palmersheim, sachkundiger Bürger im Schulausschuss hat den Antrag mit auf den Weg gebracht und ergänzt: "Es ist wichtig, dass die Eltern nun zügig entlastet werden. Viele Eltern haben coranabedingte Einkommensausfälle zu verkraften. Die gegenwärtige Situation stellt für viele Familien eine echte finanzielle Herausforderung dar. Diese gilt es jetzt gemeinsam zu schultern. Die Tatsache, dass das Land NRW hierbei die Kommunen unterstützt, freut uns sehr und sollte natürlich auch in Erftstadt nicht ungenutzt bleiben. Jede Unterstützung zählt und ist ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der betroffenen Familien. Darüber hinaus gilt natürlich auch: Wir sollten nur für solche Leistungen zahlen, die wir am Ende dann auch wirklich in Anspruch genommen haben."
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