Gemeinde/ Stadt
Themengebiet: Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Landwirtschaft
Die CDU-Ratsfraktion Erftstadt kritisiert einen von der SPD- und Grünen-Fraktion gestellten Antrag zum großflächigen Verbot des Einsatzes von Herbiziden innerhalb der Stadt Erftstadt. Dies beschränkt sich insbesondere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die im Besitz der Stadt Erftstadt sind. Dort soll zukünftig komplett auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden. Die SPD und Grünen begründen dieses Verboten mit einem erheblichen gesundheitlichen Risiko für Menschen, Tiere und Natur.
"Bei einer sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist von keinem gesundheitlichen Risiko für Anwender, Anwohner, Insekten oder Tiere auszugehen", betont der CDU-Ratsherr Friedrich Weber aus Scheuren. Darüber hinaus findet kein großflächiger Einsatz von Totalherbiziden wie Glyphosat in Deutschland statt, es werden vermehrt selektiv wirkende Pflanzenschutzmittel eingesetzt, laut einer Stellungnahme der Kreisbauernschaft Rhein-Erft.
Ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, würde zu deutlichen Ertragseinbußen und Mehraufwand bei der Bewirtschaftung führen. Der Wegfall von Herbiziden in der Landwirtschaft wird bei einer Unkrautbekämpfung dazu führen, dass Unkräuter mechanisch bekämpft werden müssten. Eine mechanische Unkrautbekämpfung hat nicht den gleichen Erfolg, wie eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln. Die daraus resultierende vermehrte Bodenbearbeitung hat negativen Einfluss auf unsere Umwelt durch den zusätzlichen CO² Ausstoß, sowie den Verbrauch von wertvollen Ressourcen wie Wasser und Nährstoffen. Überdies muss die Landwirtschaft Bewirtschaftungsauflagen wie das „Greening“ befolgen, diese werde auf europäischer Ebene bestimmt und lassen sich ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmittel nicht oder nur sehr schwer umsetzten.
Aufgrund der dargestellten Mehrkosten im Falle eines Verzichtes der Anwendung von beispielweise Herbiziden aber auch von anderen Pflanzenschutzmitteln, wäre eine solche Auflage im erheblichem Maße als wert- bzw. pachtpreismindernd einzustufen.
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