Viele Fragen zu geplanten Baugebieten in Lechenich und Liblar

02.02.2018

Gemeinde/ Stadt
Themengebiet: Wohnungs- und Städtebau

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung befasste ich in seiner letzten Sitzung auch mit einer Vorlage der städtischen Baudezernentin Monika Hallstein bezüglich der weiteren Vorgehensweise bei den geplanten Wohnbaulandentwicklungsflächen in Lechenich, nördlich der Solarsiedlung, und in Liblar, südlich des EKZ in Richtung Schloss Buschfeld. Einig waren sich alle Fraktion, dass man in Erftstadt ein Symposium zum Wohnungsbau und nachhaltiger Stadtentwicklung durchführen wird, ein Termin hierfür steht noch nicht fest. Bevor dann aber in die weiteren Planungen eingetreten wird und externe Planungsbüros beauftragt werden bzw. Architektenwettbewerbe initiiert werden, müssen vorab noch viele Fragen zur Realisierung und Umsetzung geklärt werden. In Lechenich plant die Stadt nördlich der Solarsiedlung eine im Flächennutzungsplan vorgesehe Fläche von über 70.000 m² als Bauland zu entwickeln. Grundsätzlich, so der Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss, Michael Schmalen, begrüßen wir wegen der hohen Nachfrage nach Wohneigentum die Ausweisung der Wohnbaulandfläche. Allerdings, so Schmalen weiter, lehnen wir die von der Verwaltung vorgeschlagene Verkehrserschließung über die verkehrsberuhigten Straßen „Zur alten Burg“ und „Heddinghovener Strasse“ strikt ab. Bei der Größe des Baugebietes, inkl. eines neuen 5-gruppigen Kindergartens, ist mit weit mehr als 1.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag zu rechnen, daher ist die von der CDU seit Jahren geforderte rückwärtige Erschließung durch den Ausbau und die Verlängerung des Blessemer Lichweges unabdingbar. Aufgrund der Erfahrungen mit dem in der unmittelbaren Nachbarschaft brachliegenden Neubaugebiet hinter dem Friedhof, mit der Entdeckung zeitgeschichtlicher Römerfunde regte Michael Schmalen an, bevor man überhaupt in weitere Überlegungen eintritt zuallererst die erforderlichen Bodenuntersuchungen und Grabungen in diesem Bereich zu beauftragen. Schmalen: "Es kann nicht sein, dass wir dort erst am Ende des Bauleitplanverfahren feststellen, dass es durch zeitgeschichtliche Funde zu Einschränkungen im Verfahren kommt und somit die Entwicklung der Wohnbauflächen erschwert wird. Im Bereich hinter dem Friedhof könnte die Stadt rund 3 Millionen Euro an Grundstücksverkäufen erlösen, die abschließende Umsetzung des Bebauungsplanes wird derzeit u.a. von der SPD blockiert. Die fehlenden Einnahmen zwingen die Stadt dann an anderer Stelle durch Gebühren- und Steuererhöhungen aufgefangen zu werden. Bei der rund 45.000 m² großen Fläche südlich des EKZ vor Schloss Buschfeld handelt es sich derzeit noch laut Flächennutzungsplan um „Grünlandflächen“. Auch hier empfahl Schmalen der Verwaltung, bevor man an die weiteren Planungen geht, die Abstimmung mit der Bezirksregierung in Köln  zu suchen. Weiterhin, so Schmalen, muss auch zwingend der überregionale Denkmalbeauftragte eingeschaltet werden, wegen der Nähe zu Schloss Buschfeld, dürften auch hier erhebliche Ein- und Beschränkungen zur Auflage gemacht werden. Nach Abschluss aller Untersuchungen könnten dann unter Beteiligung der betroffenen Bürger erste Planungsworkshops durchgeführt werden.

Die Verwaltungsvorlage Nr. 25/2018 ist öffentlich und im Sitzungsdienst über die Homepage der Stadt Erftstadt, www.erftstadt.de, abrufbar.